Ist das die Art wie deine Eltern dich erzogen haben(nur um sicher zu gehen: es ist lediglich eine Frage, bevor du mir Provokation oder Beleidigung unterstellst)?
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also würdest du es nicht als beleidigung auffassen wenn ich dich fragen würde ob du der sohn einer reudigen straßenhure wärst? versuch sowas mal bei einem polizisten, dann hast du ganz schnell eine anzeige drin wegen beleidigung, denn bei einer beleidigung ist es unerheblich ob es direkt gemacht wird oder in form einer frage passiert, nur die intention dahinter ist wichtig. auch aussagen wie "am liebsten würde ich dich sohn einer reudigen straßenhure nennen" kann als beleidigung gewertet werden.
ich zitiere hier einen anwalt "eine Frage kann eine Beleidigung sein, da eine Beleidigung in verschiedensten Formen begangen werden kann. Zunächst ist der Tatbestand des § 185 StGB zu betrachten, wonach der Täter durch die gewollte Kundgabe der Missachtung einen anderen rechtswidrig in seiner Ehre angreifen will."